Frank Thäter

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

 

Rechtsanwalt Thäter wird für Sie als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht  in allen Bereichen des Familienrechts tätig.

 

Weiter berät und vertritt Rechtsanwalt Thäter Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen jeder Art. Arbeitgeber unterstützt er bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Entwicklung von Strategien für Betriebsübergänge und Maßnahmen der Umstrukturierung.

 

 

 

 

Lebenslauf  
1978 Abitur in Werl              
1980 - 1986 Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster              
1986 Erstes Juristisches Staatsexamen
1987 - 1990 Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld
1990 Zweites Juristisches Staatsexamen
1990 Gründung einer Sozietät mit Rechtsanwalt & Notar Dr. Rolf Rothe
1997 nach dem Tod von Dr. Rolf Rothe selbständiger Rechtsanwalt
seit 2000 in Sozietät mit Rechtsanwalt & Notar Karl Wendt
2011 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht durch die Rechtsanwaltskammer Hamm
seit 2012 Partnerschaft mit Rechtsanwalt & Notar Udo Öpping sowie dem 2020 altersbedingt aus der Kanzlei ausgeschiedenen Rechtsanwalt und Notar a.D. Karl Wendt