Rechtsanwälte

In der Kanzlei stehen Ihnen drei Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Spezialisierungen und Tätigkeitsfeldern zur Verfügung.

 

In den Fachgebieten des Erbrechts und des Familienrechts dürfen Sie auf die Beratung eines erfahrenen und kompetenten Fachanwalts vertrauen. Dieser Titel des Fachanwalts wird ausschließlich durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt besondere theoretische und praktische Kenntnisse voraus. Nachdem ein Rechtsanwalt einen mindestens 120 Stunden umfassenden Kurs auf dem jeweiligen Rechtsgebiet absolviert und sein theoretisches Wissen im Rahmen dreier schriftlicher Prüfungen unter Beweis gestellt hat, muss er die Bearbeitung von bis zu 160 einschlägigen Fällen nachweisen, bevor er den Titel des Fachanwalts führen darf. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben.